Kategorie: Vorschule

Freies Elternwahlrecht

Seit der flächendeckenden  Einführung der "ganztägige Betreuung an Schulen (GBS)" sind zwar fast alle Grundschulen Ganztagsschulen, aber grundsätzlich haben die Eltern die freie Wahl. Sie entscheiden darüber, ob sie ihr Kind  in eine Vorschulklasse (VSK) an einer Grundschule geben, oder ihr Kind weiter in einer Kindertagesstätte (Kita) betreuen und bilden lassen.

Bildungsstandards

Für beide Einrichtungen gibt es verpflichtende Rahmenkonzepte, die die Bildungsstandards vereinheitlichen sollen: Für alle VSK gilt die "Richtlinie für die Bildung und Erziehung in Vorschulklasse", für die Kitas die "Hamburger Bildungsempfehlung für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen". Kinder sollen unabhängig von der besuchten Institution bis zu ihrer Einschulung ein grundsätzlich vergleichbares Kompetenzniveau erwerben können.

Verpflichtender VSK-Besuch

Für Kinder, bei denen im Rahmen des Vorstellungsverfahrens für Viereinhalbjährige ein "ausgeprägter" bzw. "besonders ausgeprägter" Sprachförderbedarf ermittelt wurde, ist ein Besuch der VSK vor der Einschulung verpflichtend! Im Wege einer Ausnahmeregelung kann diese Verpflichtung durch den Besuch einer Kita ersetzt werden, wenn diese dem Landesrahmenvertrag Kindertagesbetreuung beigetreten ist und eine entsprechende Förderung (additive Sprachförderung in Kleingruppen) anbieten kann.

Kosten / Gebühren:

Für das letzte Kitajahr vor der Einschulung gelten die normalen Gebühren: Die Betreuung für 5 Stunden (inklusive Mittagessen) ist kostenfrei, für darüber hinausgehende Stunden gilt der normale Eigenanteil des Kitagutscheins.

Beim Besuch der Vorschulklasse (VSK) der Grundschule (hierfür ist kein Kita-Gutschein erforderlich) ist folgendes zu beachten:

Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme des Ganztagsangebotes an der Grundschule während der Kernzeit von 8 bis 16 Uhr kostenlos. Eine Ausnahme bildet die VSK, hier fällt eine Grundgebühr* für die Kernzeit von 13 bis 16 Uhr an.

Gebühren/Kosten fallen für Mittagessen und weitere benötigte Betreuungszeiten (wie z. B. in den Ferien) an.

*Eine Besonderheit stellen die Gebühren für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Vorschulklassen (VSK) dar. Hier gibt es eine Grundgebühr, die für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu zahlen ist (5 Euro). Für die Rand- und Ferienzeiten sind die Gebühren geringer.

Oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze müssen Zuschläge von bis zu 120 Euro gezahlt werden (siehe in der Tabelle des anhängenden Infoflyers der Schulbehörde unter Ergänzung nur für Vorschulkinder)

Weitere Infos u. a. unter: https://www.hamburg.de/vorschule/