Update: DGB fordert bessere Absicherung für Eltern
Der Landeselternausschuss (LEA) Hamburg fordert: Hilfspaket für Eltern darf keine Mogelpackung werden
- Bund will Hilfspaket auf den Weg bringen
- Maßnahmen aber nur, wenn Ressourcen aufgebraucht
- Vorreiter Hamburg: Danke dafür, dass die Erstattung der Elternbeiträge während der Schließzeiten bereits geklärt ist!
Wir sind dankbar, dass der Bund die Appelle der Elternvertretungen aufnimmt und auch ein Notfallpaket nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für Eltern beschließt. So heißt es auf der Seite des Bundesministeriums:
- Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wird das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann. Voraussetzung dafür ist,
- dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
- dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind.
D. h. diese Eltern müssen erst ihre kompletten restlichen Urlaubstage und – soweit vorhanden – Gleit- und Überstunden aufbrauchen. Also Urlaubstage, die in der Regel schon anderweitig verplant sind, u. a. durch die regulären Schließzeiten der Kitas und Schulen in den Sommerferien. Damit stellt sich die Frage, ob sich diese Unterstützung nicht als Mogelpackung entpuppt.
„Um Eltern wirklich zu helfen, dürfen keine weiteren Hürden geschaffen werden, welche sich im Verlauf des restlichen Jahres negativ auswirken würden. Die Forderung nach Urlaubsabgeltung und Überstundenabbau wirkt der Sicherstellung der Kinderbetreuung in den kommenden Ferien entgegen“, so Michael Thierbach vom LEA Vorstand und fährt fort: „Sie kann deshalb nicht das Maß sein mit welchem diese finanzielle Hilfe verbunden ist. Wer wirklich für Familien Hilfen aufbringen möchte, der sollte sich auch in die Situation der Familien versetzen. So unbekannt sollte der Politik die Ferienbetreuung nicht sein."
Eine weitere Maßnahme scheint dagegen wirklich eine reine Unterstützung zu sein: Notfall-KiZ
- Familien mit kleinen Einkommen können einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro erhalten. … Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Damit auch Familien vom KiZ profitieren können, die aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen müssen, plant die Bundesregierung einen Notfall-KiZ: Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.
Anders als in einigen anderen Ländern hat Hamburg bereits die Entscheidung getroffen, dass während der Zeit der Corona-bedingten Kitaschließungen, keine Elternbeiträge gezahlt werden müssen. Auf der Seite Sozialbehörde unter Corona Virus und Kindertagesbetreuung heißt es dazu:
- Müssen Eltern weiterhin Elternbeiträge zahlen, auch wenn ihr Kind nicht betreut wird?
… Um Sicherheit sowohl für die Eltern als auch für die Kita-Träger zu schaffen, hat die Sozialbehörde vor dem Hintergrund der besonderen Situation entschieden, dass alle Eltern für den Zeitraum keine Elternbeiträge zahlen müssen, für den der Senat die Einschränkungen der Kita-Regelversorgung ausgesprochen hat. Diese Einschränkungen gelten zunächst bis zum 19.04.2020. … Für den Monat April wird noch eine Regelung getroffen. …. Ausgenommen hiervon ist eine Erstattung der Beiträge für Leistungen außerhalb des Kitagutscheinsystems (Zusatzangebote etc.).
Wir, die Landeselternvertretung Hamburg, sprechen dafür ausdrücklich unsren Dank aus!