LuftballonWillkommen beim Bezirkselternausschuss (BEA) Altona!

Der BEA Altona ist die offizielle gesetzliche Elternvertretung aller Krippen, Kitas sowie der Nachmittags- und Ferienbetreuung an GBS-Schulen im Bezirk Altona und besteht aus Elternvertretern jeder einzelner dieser Einrichtungen.

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Nachdem am 20. November das letzte Land den Vertrag mit den Bund unterschrieben hat, können die finanziellen Mittel vom Bund fließen. Am Freitag, 22. November  fand in Berlin die Fachkonferenz Gute-Kita-Gesetz statt. An dieser nahmen Vertreter aus allen Ländern teil. Auch Eltern waren eingeladen.

Frau Giffey betonte in ihrer Rede, dass im Kabinett darüber beschlossen wurde, dass der Bund auch über 2022 hinaus seine Verantwortung wahrnehmen wird. Sie sei sich mit Finanzminister Scholz einig, dass dies auch in der Finanzplanung 2020 bis 2024 abgebildet werden muss. Diese soll im Sommer 2020 vorgelegt werden. Das wären schon mal zwei weitere Jahre weitere finanzielle Mittel vom Bund, mit denen die Länder rechnen können.

Herr Holter, in seiner Funktion als Vorsitzender der Jugend- und Familienkonferenz sagte, dass eine nachhaltige Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes nur gelingen kann, wenn der Bund die notwendigen Gelder dauerhaft für die begonnenen Maßnahmen zur Verfügung stellt.

Auf dem Markt der Möglichkeiten präsenteirten sich die 16 Länder jeweils mit einem Stand.

Lars Ruppel, Poetry Slam, hat in seinem Gedicht die wichtigsten Sachen aus dem Gute-Kita-Gesetz aus einem anderen Blickwinkel beleuchtet. Die Podiumsdiskussion begann mit einzelnen Statements der Teilnehmenden. Fragen konnten zwischendurch online eingebracht werden. Sie wurden vom Moderator aufgegriffen und auf die Präsentationswand geworfen. Einzelne Fragen konnten per Live Ted gewichtet werden und kamen somit in der Prioritätenliste nach oben und wurden vor Ort gestellt und beantwortet.

Sehenswert ist auch der Film, indem Kinder das Gute-Kita-Gesetz erklären – hier der Link zum Film.

Weitere Infos:

 

Hintergrundinfo:

Ziel des Gute-Kita-Gesetzes: den Ländern werden Bundesmittel (5,5 Mrd. Euro für vier Jahre) für die frühkindliche Bildung z. V. gestellt, damit die Qualität der frühen Bildung vorangebracht wird. Das Gesetz orientiert sich dabei an zehn Handlungsfelder, die von einer Experten*innen-Kommission 2016* erarbeitet wurden. Der Unterstützungsbedarf an Bundesmittel wurde damals auf 5 Mrd. Euro jährlich beziffert. * https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/fruehe-bildung-weiterentwickeln-und-finanziell-sichern/114054

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