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Da der Part Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen bei der Elternvertretung in den Zuständigkeitsbereich der Bezirkselternausschüsse (BEA) und des Landeselternausschusses (LEA) fällt, hat der LEA Hamburg auf seiner Sitzung am 20. Juni 2019 folgende Stellungnahme zum Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2019 verabschiedet:

  • Gute-Kita-Gesetz auch für Eltern von Bedeutung
  • Gesetz bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück
  • Auswirkung auf Hamburg

Das „Gute-Kita-Gesetz“ hat die erste Hürde genommen – das Kabinett hat den Gesetzesentwurf beschlossen. Nächste Schritte: Beratung im Bundesrat, Lesung(en) im Bundestag, zweite Beratung im Bundesrat, Verkündung / Inkrafttreten.

Ziel dieses Gesetzes: den Ländern werden Bundesmittel (5,5 Mrd. Euro für vier Jahre) für die frühkindliche Bildung z. V. gestellt, damit die Qualität der frühen Bildung voran gebracht wird. Der Gesetzesentwurf orientiert sich dabei an zehn Handlungsfelder, die von einer Experten*innen-Kommission 2016* erarbeitet wurden. Der Unterstützungsbedarf an Bundesmittel wurde damals auf 5 Mrd. Euro jährlich beziffert.

* https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/fruehe-bildung-weiterentwickeln-und-finanziell-sichern/114054

Das "Gute-Kita-Gesetz" ist auch für uns Eltern von Bedeutung.

Da dieses Gesetz sich auch auf Eltern und Kinder auswirkt, hat sich der Landeselternausschuss (LEA) Kindertagesbetreuung Hamburg damit beschäftigt.

  • Gesetzliche Verankerung bietet mehr Verbindlichkeit, aber Ergebnis bleibt hinter Erwartungen
  • Mittelbare Pädagogik bleibt weiterhin weitestgehend unberücksichtigt
  • Partizipation aller Beteiligten erforderlich

Der Landeselternausschuss für Kindertagesbetreuung in Hamburg (LEA) begrüßt die Einigung zwischen den Rot-Grünen Senat mit der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburgs Kitas“.