Aktuelles

liebe Eltern, liebe Kita-Leitungen,

bitte beachten Sie nachfolgenden Hinweis der Hamburger Kita-Abteilungen, die die Kita-Gutscheine ausstellen (gilt auch für die Tagespflege):
Im Zeitraum vom 5. bis 12. November 2018 ist es leider nicht möglich, Kita-Gutscheine auszustellen.

Im April wurde der Hamburger Senat mit der Drucksache 21/12654 gebeten, bis zum 1. Oktober 2018 einen "Kita Gesundheitsleitfaden" in Zusammenarbeit mit den Kita-Verbänden zu entwickeln. Was hat sich getan?

Kitas können mit Eltern Vereinbarungen über Zuzahlungen für zusätzliche Leistungen außerhalb des Kita-Gutschein-Systems vereinbaren. Das ist durchaus zulässig und ist in vielen Einrichtungen gang und gäbe. In den meisten Einrichtungen wird damit auch verantwortungsbewusst umgegangen.

Allerdings treten immer wieder Eltern an uns heran, die uns mitteilen, dass sie mit Zuzahlungen konfrontiert werden, die teilweise als sehr willkürlich empfunden werden. Es geht dabei durchaus um verpflichtende (?) Zuzahlungen im dreistelligen Eurobereich. Die Zuzahlungen liegen dabei über den Höchstsätzen, die Eltern im Rahmen des Kita-Gutschein-Systems zu leisten haben.

Es stellt sich daher die Frage, ob eine verbindlichere Regelung als bisher erforderlich ist, um Eltern vor unangemessenen finanziellen Forderungen zu schützen.

Auf der LEA Sitzung am Donnerstag, 27. September ging es um das Thema "Elternbeiträge.". Um ein möglichst breites Meinungsbild einzuholen, wurde im Vorfeld der Sitzung eine Umfrage eingerichtet.

An dieser haben viele teilgenommen - vielen Dank dafür! Das Protokoll der Sitzung ist jetzt freigegeben und wurde online gestellt. Sie finden es hier. Hinweis: Im Protokoll steht, dass die nächste Sitzung am 23. Oktober statt findet - dies ist nicht mehr gültig. Die Sitzung fällt aus.

Neben dem Protokoll wurde heute auch unser neuer LEA Newsletter Ausgabe 9/2018 online gestellt (als Link hinterlegt).

Mal über den Tellerrand (eines Bundeslandes) geschaut: In HH nicht das Problem, aber durchaus anderswo. Deshalb wurde zwecks Klärung das Gericht eingeschaltet.

Das Verwaltungsgericht Aachen (Az.: 8 L 700/18) hat entschieden: Kinder haben Anspruch auf einen Kita-Platz, dessen Umfang sich nach dem zeitlichen Betreuungsbedarf der Eltern richtet.