Hinweis: Der Text des ursprünglichen Beitrags vom 12.12.2018 wurde 2025/26 aktualisiert.
Kita-Gutscheine wurden vor der Einführung des XL Gutscheins längstens für die Dauer eines Jahres bewilligt. Die Fördervoraussetzungen wurden dann neu geprüft. Endet die Bewilligung, endet auch die finanzielle Förderung durch die Stadt Hamburg. Daher müssen Eltern rechtzeitig vor Ablauf des Gutscheins ihren Folgeantrag stellen.
Leider kommt es dennoch vor, dass die Frist vergessen wird. Dies kann dazu führen, dass Eltern die nach Ablauf des Gutscheins entstandenen Betreuungskosten vollständig selbst tragen müssen und mit Nachforderungen seitens der Kita konfrontiert werden. Diese beinhalten dann nicht nur den Elternbeitrag, sondern auch den Teil der Kosten, den bislang die Stadt HH übernommen hat. So können schnell mehrere Hundert Euro auf die Eltern zukommen.
Der Wunsch der Eltern nach einer regelmäßigen und rechtzeitigen Erinnerung an die Folgeantragstellung wurde erfreulicherweise aufgegriffen.
Einige Kitas erinnern Eltern an die notwendige Folgeantragstellung, sie sind hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Seit Dezember 2018 werden Eltern, deren Kinder bereits in einer Hamburger Kita oder in Kindertagespflege betreut werden, grundsätzlich mit einem Schreiben durch die Stadt an die rechtzeitige Antragstellung für den Folgeantrag erinnert.
Die Kitas, die bisher ein eigenes Erinnerungsverfahren haben, wurden gebeten, dies weiterzuführen.
Bestenfalls sollte die Antragsstellung nicht erst nach der Erinnerung, sondern frühzeitig (ca. 3 Monate) vor Ablauf eines Gutscheins erfolgen und ein Erinnerungsschreiben vermieden werden. Das jeweilige Bewilligungsende ist auf allen Kita-Gutscheinen angegeben. Daher sollten Eltern und Kitas darauf achten, dass der Original-Kita-Gutschein mit den Infos bei den Eltern verbleibt. Anscheinend geben viele Eltern statt einer Kopie den Original-Gutschein in der Kita ab, ohne dass sie ein Exemplar behalten. Ohne diese Unterlage kann es dann dazu kommen, dass der Termin nicht mehr im Gedächtnis bleibt und so verpasst wird. Was eine teure Angelegenheit werden kann.
Eins muss aber dennoch betont werden: Beim staatlichen Erinnerungsverfahren handelt es sich um einen zusätzlichen Service. Die Eltern sind weiterhin in der Verpflichtung sich rechtzeitig um die Verlängerung des Gutscheines zu kümmern!
Sollte z. B. ein Erinnerungsbrief einmal verloren gehen, so hat dies keine Auswirkungen auf die Verpflichtung der Eltern, den Folgeantrag rechtzeitig zu stellen.
Weitere Infos unter: Kita Gutschein Antragstellung