Aktuelles

Update 20. Dezember 2021: Anlage aktualisierte Hinweise zur Umsetzung des Masenschutzgesetzes Update: 24. Februar 2020: Anlage: Hinweise zur Umsetzung des Masernschutzgesetz vom 13.02.2020

Das Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern tritt am 1. März 2020 in Kraft.

Aufnahme in Kita und Schule dann nur noch mit Nachweis der Impfung bzw. Immunität. Für diejenigen, die bereits in Kita und Schule sind, gilt dies bis spätestens Ende Juli 2021. Denen, die sich nicht an die Impfpflicht halten, droht ein Bußgeld. Im Extremfall bis 2.500 Euro. Kitas dürfen nicht geimpfte Kinder künftig nicht mehr annehmen. Auch gegen die Einrichtungen können Bußgelder verhängt werden, wenn sie sich nicht an die Impfpflicht halten.

In unserem Beitrag vom 17. Dezember 2018 gingt es um das Bundesprogramm Fachkräfteoffensive. Damals wurde mitgeteilt, dass es dafür rund 300 Mio. Euro bis zum Jahr 2022 vom Bund für die Länder geben würde. "Es gibt Interesse an diesem Beruf, aber für zu viele ist er nicht attraktiv genug", so Giffey damals und weiter: "Solange wir keine bessere Bezahlung und Anerkennung erreichen, dürfte sich daran auch nichts ändern."

Und nun? Die Bundesförderung wird fast halbiert und stärker befristet. Die Gründe dafür?

Was haben drei Hamburger Behörden, fünf große Hamburger Stiftungen, Hamburgs Ehrenbürgerin Kirsten Boie gemeinsam?

Sie haben das Projekt "Buchstart Viereinhalb" ins Leben gerufen. Vorgesehen ist der Start für das kommende Schuljahr 2020/21 und soll erstmal über drei Jahre laufen. Dafür werden etwa 220.000 Euro pro Jahr z. V. gestellt.

"Buchstart Viereinhalb" knüpft an das Projekt "Buchstart 1: Bücher für alle - von Anfang an". Hier erhalten alle Kinder im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U6 eine Buchstart-Tasche.

Was bringt nun "Buchstart Viereinhalb"?

Missverständliche Wortwahl schulische Assistenz - Schulbegleitung

Im BSB Newsletter vom 17. Januar 2020 heißt es nun: "Freiwilliges Soziales Jahr an Schulen: Behörde plant für jede Grundschule eine schulische Assistenz" und nicht mehr Schulbgeleitung. Man hätte sich viel sparen können, wenn gleich die richtige Wortwahl verwendet worden wäre. Allerdings werden die Forderungen für qualitative Verbesserungen der Schulbegleitung nicht berücksichtigt.

Der LEA unterstützt den Aufruf der Initiative Gute Inklusion

Die Initiative Gute Inklusion hat einen Aufruf zum Thema "Schulbegleitung für Kinder mit einer Behinderung verbessern" gestartet. Anlass für diesen Aufruf ist eigentlich eine positive Nachricht: Die Regierungsparten wollen auf der Bürgerschaftssitzung am 15. Januar ihren Antrag "Eine Schulbegleitung für jede Grundschule" beschließen und dafür 3,5 Mio Euro pro Jahr investieren. Warum also jetzt der Aufruf der Initiative?

Die Initiative stellt selbst fest: "Zusätzliche Gelder für die Verbesserung der Schulbegleitung für Kinder mit einer Behinderung sind dringend notwendig, wie die wachsende Kritik an den Mängeln in der Schulbegleitung von betroffenen Eltern, Schulen und Schulbegleitungsträgern zeigt".

Es geht also nicht ums Geld, sondern um die vorgesehene Verwendung des Geldes.